«Reinigungspflicht für Schiffe und Boote in Zentralschweizer Seen»
(Massnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen)
Per 1. Mai 2024 hat die Luzerner Regierung die Schiffsreinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe beschlossen. Mit dieser Massnahme sollen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen bestmöglich unterbunden und dadurch grosse ökologische und ökonomische Schäden verhindert werden.
Siehe Details «Weisung Schiffsreinigungspflicht»
Download Weisung Schiffsreinigungspflicht