Anpassung der Bestimmungen über Flüssiggasanlagen die Kontrollfrist wird von 6 Jahren auf 3 Jahre heruntergesetzt! Im Rahmen der Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1), welche am 15. Februar 2016 in Kraft trat, wurde u.a. auch eine Anpassung des Artikels 129 und die Aufhebung des Anhangs 17 vorbereitet. Dies stand im Zusammenhang mit einer vorgesehenen Änderung Read More