«Reinigungspflicht für Schiffe und Boote in Zentralschweizer Seen» (Massnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen) Per 1. Mai 2024 hat die Luzerner Regierung die Schiffsreinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe beschlossen. Mit dieser Massnahme sollen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen bestmöglich unterbunden und dadurch grosse ökologische und ökonomische Schäden verhindert werden.Siehe Details «Weisung Schiffsreinigungspflicht» Download Read More
Anpassung der Bestimmungen über Flüssiggasanlagen die Kontrollfrist wird von 6 Jahren auf 3 Jahre heruntergesetzt! Im Rahmen der Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1), welche am 15. Februar 2016 in Kraft trat, wurde u.a. auch eine Anpassung des Artikels 129 und die Aufhebung des Anhangs 17 vorbereitet. Dies stand im Zusammenhang mit einer vorgesehenen Änderung Read More